Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikats der EU vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:
- ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
- eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
- Nachweis einer Genesung von COVID-19.
Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.
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