Ob man nach dem Urlaub in Quarantäne muss oder nicht, ist abhängig davon, aus welchem Land man einreist. Quarantäneregelungen gibt es für Einreisen aus Hochrisiko- und aus Virusvariantengebieten. Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Ihrem Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder auf dieser Liste des RKI.

Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben, es sei denn, man kann nachweisen, dass man vollständig geimpft oder genesen bin. Die Quarantänezeit beträgt zehn Tage, allerdings kann man sich ab dem fünften Tag „freitesten“, wenn man ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegt. Für Kinder unter zwölf Jahre endete die Quarantäne auch ohne Test bereits nach fünf Tagen.

Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss in der Regel 14 Tage in Quarantäne – egal ob geimpft oder genesen. Grund hierfür ist, dass man den Eintrag aus dem Ausland mit neuen Varianten, deren Ansteckungs- und Gefährdungspotential unklar ist, verhindern möchte. Ausnahme: Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beenden, wenn das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat.

Seit dem 20. August weist das RKI keine Virusvariantengebiete mehr aus (Stand 19. November 2021). Ob das so bleibt, ist abzuwarten.

Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in der Regel das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen. Eine Quarantäne unterscheidet sich von einer Isolierung. Eine Isolierung ordnen die Behörden – in der Regel ebenfalls das Gesundheitsamt – für Personen an, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde.