Es gilt der gesundheitliche Notstand.

Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).

In Italien ist die Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a..), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich. Ab dem 6. Dezember 2021 muss ein 2G-Nachweis („Super Green Pass“, d.h. Nachweis über Impfung oder Genesung) vorgelegt werden.

Die Green-Pass-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz sowie im Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre). Ab dem 6. Dezember 2021 wird sie zusätzlich auf den ÖPNV ausgeweitet. Die Gültigkeit des italienischen Green Pass wird von zwölf auf neun Monate reduziert.

Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.