Corona2022-02-17T12:46:32+01:00

Corona Tipps

Corona-Regelungen in Italien

Stand: 30.11.2021 (Unverändert gültig seit: 29.11.2021)
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Corona-Maßnahmen bei der italienischen Regierung.

Einreise
Wie ist die aktuelle epidemiologische Lage in Italien?2022-02-09T09:03:29+01:00

Italien ist von COVID-19 weiterhin betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Derzeit gilt in Italien der Notstand.

Ist eine Einreise überhaupt möglich?2021-12-02T10:59:00+01:00

Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich ohne Quarantänepflicht gestattet, jedoch können Reisen innerhalb Italiens je nach Einstufung der Region eingeschränkt werden.

Was muss ich bei der Einreise beachten?2021-12-02T10:55:48+01:00

Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.

Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein Digitales COVID-Zertifikats der EU vorlegen, das einen der drei folgenden Nachweise enthält:

  • ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), oder
  • eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff, oder
  • Nachweis einer Genesung von COVID-19.

Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.

Was mache ich, wenn ich kein Digitales Covid-Zertifikat der EU besitze?2021-12-02T10:56:21+01:00

Reisende ohne Digitales COVID-Zertifikat der EU sind verpflichtet, sich fünf Tage selbst zu isolieren, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und am Ende einen Test vorzunehmen.

Wie kann ich erfahren, welche Bestimmungen für mich gelten?2021-12-02T10:56:25+01:00

Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.

Wo kann ich mich über die aktuellen Bestimmungen informieren?2021-12-02T10:56:29+01:00
  • Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
  • Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
  • Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Beschränkungen im Land durch Corona
Welche Beschränkungen gelten in Italien selbst?2021-12-02T10:57:19+01:00

Es gilt der gesundheitliche Notstand.

Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte sowie die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).

In Italien ist die Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a..), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich. Ab dem 6. Dezember 2021 muss ein 2G-Nachweis („Super Green Pass“, d.h. Nachweis über Impfung oder Genesung) vorgelegt werden.

Die Green-Pass-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz sowie im Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre). Ab dem 6. Dezember 2021 wird sie zusätzlich auf den ÖPNV ausgeweitet. Die Gültigkeit des italienischen Green Pass wird von zwölf auf neun Monate reduziert.

Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen können je nach Einstufung der Region als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen. Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.

Welche Hygieneregeln gelten in Italien?2021-12-02T10:57:23+01:00

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Es gelten Abstandsregeln von 1-2 Meter zwischen Personen.

Es werden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur wird der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.

Gibt es Einschränkungen beim Autofahren?2021-12-02T10:57:29+01:00

In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.

Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.

Was passiert, wenn ich in Italien positiv getestet werde?2021-12-02T10:57:33+01:00

Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.

Rückreise nach Deutschland
Wann muss ich nach dem Urlaub in Quarantäne?2021-12-02T11:07:41+01:00

Ob man nach dem Urlaub in Quarantäne muss oder nicht, ist abhängig davon, aus welchem Land man einreist. Quarantäneregelungen gibt es für Einreisen aus Hochrisiko- und aus Virusvariantengebieten. Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Ihrem Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder auf dieser Liste des RKI.

Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben, es sei denn, man kann nachweisen, dass man vollständig geimpft oder genesen bin. Die Quarantänezeit beträgt zehn Tage, allerdings kann man sich ab dem fünften Tag „freitesten“, wenn man ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegt. Für Kinder unter zwölf Jahre endete die Quarantäne auch ohne Test bereits nach fünf Tagen.

Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss in der Regel 14 Tage in Quarantäne – egal ob geimpft oder genesen. Grund hierfür ist, dass man den Eintrag aus dem Ausland mit neuen Varianten, deren Ansteckungs- und Gefährdungspotential unklar ist, verhindern möchte. Ausnahme: Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beenden, wenn das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat.

Seit dem 20. August weist das RKI keine Virusvariantengebiete mehr aus (Stand 19. November 2021). Ob das so bleibt, ist abzuwarten.

Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt und wird durch die zuständige Behörde, in der Regel das örtliche Gesundheitsamt, vorgenommen. Eine Quarantäne unterscheidet sich von einer Isolierung. Eine Isolierung ordnen die Behörden – in der Regel ebenfalls das Gesundheitsamt – für Personen an, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen positiven PCR-Test nachgewiesen wurde.

Wo erhalte ich Informationen zur Corona-Lage in meinem Reiseland?2021-12-02T11:06:45+01:00

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in Ihrem Reiseland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder auf dieser Liste des RKI.

Was muss ich beachten, wenn ich aus dem Ausland einreise?2021-12-02T11:05:55+01:00
  • Jeder, der nach Deutschland einreist und mindestens 12 Jahre alt ist, muss seit dem 1. August verpflichtend auf eine Corona-Infektion getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Wer geimpft oder genesen ist, kann darauf bei entsprechendem Nachweis verzichten. Wer unter 12 Jahre alt ist, braucht keinen Test.
  • Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden, bei einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein.
  • Für Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebiete gelten erweiterte Regelungen (siehe weitere Antworten). So müssen alle Einreisenden aus einem Virusvarianten ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können (PCR-Test maximal 72 Stunden oder Antigen-Test maximal 24 Stunden alt). Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene.
Wichtige Corona Info

Die Lage kann sich sehr schnell ändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
  • Achten Sie auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Informieren Sie sich über Updates auf der offiziellen Website des Auswärtigen Amts

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

So erreichen Sie uns!

Wir beraten Sie gerne telefonisch, per Mail oder persönlich an unserer Zentrale im Saarland.

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